Versicherung und Rechtliche Situation

für private Arbeitgeber (Sackgeldjobs)

Jugendliche unkompliziert und sicher beschäftigen

Wenn Sie über unsere Plattform eine Jugendliche oder einen Jugendlichen für kleine Arbeiten im Haushalt, Garten oder für Einkäufe engagieren, gelten einfache Regeln. Hier ist das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

1. Die 750-Franken-Regel (Keine Anmeldung nötig)

Solange die oder der Jugendliche bei Ihnen weniger als CHF 750.– pro Kalenderjahr verdient, müssen Sie:

  • Keine AHV-Beiträge abrechnen.
  • Keine Versicherung im Voraus abschliessen.
  • Keine Prämie im Voraus bezahlen. (Gilt für Jugendliche bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 25 werden.)

2. Was passiert bei einem Unfall?

Sollte sich die jugendliche Person während der Arbeit bei Ihnen verletzen (z. B. Schnittwunde, Sturz), ist er gesetzlich geschützt:

  • Der Schutz: Die Ersatzkasse UVG übernimmt die Heilungskosten (Arzt, Medikamente). Die oder der Jugendliche hat dabei keine Franchise und keinen Selbstbehalt.
  • Ihre Aufgabe: Melden Sie den Unfall einfach online auf www.ersatzkasse.ch ("Unfallmeldung für nicht versicherte Betriebe").
  • Die Kosten: Die Ersatzkasse wird Ihnen nachträglich eine kleine "Ersatzprämie" (Versicherungsbeitrag) in Rechnung stellen. Das ist legal und der vorgesehene Weg für Sackgeldjobs.

3. Was darf die oder der Jugendliche tun? (Jugendschutz)

  • Alter: Ab 13 Jahren sind "leichte Arbeiten" erlaubt.
  • Arbeitszeit: Während der Schulzeit max. 2 Stunden pro Tag (9 Std./Woche). In den Ferien max. 8 Stunden pro Tag (40 Std./Woche).
  • Verbot: Gefährliche Arbeiten (z. B. mit schweren Maschinen, giftigen Stoffen oder an sehr hohen Leitern) sind untersagt.

4. Wer haftet bei Sachschäden?

Verursacht die jugendliche Person bei Ihnen versehentlich einen Schaden (z. B. Vase zerbrochen), ist dies in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern gedeckt. Fragen Sie Jugendliche kurz, ob eine solche Versicherung besteht.

Drei Tipps für einen reibungslosen Einsatz:

  1. Lohnbuch führen: Notieren Sie sich kurz Datum, Stunden und gezahlten Lohn auf einem Blatt Papier. So behalten Sie die CHF 750.– Grenze im Blick.
  2. Kurze Einweisung: Zeigen Sie Jugendlichen genau, wie Geräte (Rasenmäher etc.) funktionieren.
  3. Notfallnummer: Tauschen Sie Handynummern aus, damit Sie im Fall der Fälle die Eltern erreichen können.